Neue Maßnahmen aufgrund Covid-19

Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten,

der Koalitionsausschuss hat in der Nacht zu Donnerstag weitere Zusagen für spezifische Gruppen auf den Weg gebracht. Hierbei wurden insbesondere folgende ggf. relevante Änderungen von der GroKo beschlossen:

  • Arbeitnehmer, die 50 Prozent oder weniger arbeiten und aufgrund dessen Kurzarbeitergeld gezahlt bekommen, erhalten ab dem vierten Monat statt 60 Prozent 70 Prozent und ab dem siebten Monat 80 Prozent des entgangenen Nettolohns. Für Arbeitnehmer, die mindestens 0,5 Kinder nachweisen können, erhöht sich die Leistung von 67 auf 77 bzw. 87 Prozent unter den genannten Voraussetzungen.
  • Der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie wird zwischen dem 01. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 für alle Leistungen auf den ermäßigten Satz von 7 Prozent gesenkt.
  • Kleine und mittelständische Unternehmen sollen ihre aktuellen Verluste aufgrund der Corona-Krise mit den bereits 2019 geleisteten Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer (nicht die Gewerbesteuer) verrechnen dürfen.

Sobald die genannten Leistungen endgültig verabschiedet wurden, werden wir Sie wieder informieren.

Des Weiteren hat das Bundesgesundheitsministerium bereits am 11. April gemeldet, dass geplant ist, Einnahmeausfälle unter anderem von Heilmittelbringern (Physiotherapeuten etc.) sowie Zahnärzten abzufedern. Demnach sollen Heilmittelbringer 40 Prozent ihrer Vergütung aus dem vierten Quartal des Jahres 2019 als Einmalzuschuss erhalten. Zahnärzte erhalten 30 Prozent der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistung. Konkrete Beschlüsse liegen bis dato indes nicht vor. Hierzu halten wir Sie selbstverständlich auch auf dem Laufenden.

Insofern Sie von Betriebsstilllegungen betroffen sind, empfehlen wir vorsorglich einen Entschädigungsantrag – innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Betriebsstilllegung – für Selbständige nach §§ 56 und 57 IfSG zu stellen, da ansonsten eventuelle Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Natürlich können wir Sie dahingehend gerne unterstützen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und vor allem Gesundheit.