Finanzierungshilfe – Sondervorauszahlung USt (1/11)

Sehr geehrte Mandantinnen, sehr geehrte Mandanten,

das Ministerium der Finanzen in Mainz hat beschlossen, dass von der Corona-Krise betroffene Unternehmen die Sondervorauszahlungen auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2020 auf Antrag bis auf Null herabsetzen können (siehe Download). Mithin erhält das Unternehmen bereits geleistete Vorauszahlungen zurücküberwiesen.

Sofern wir entsprechende Anträge für Sie stellen sollen, melden Sie sich bitte bei der/m jeweiligen Ansprechpartner/in (bezüglich der Honorarstruktur sei auf die Herabsetzungen/Stundungen verwiesen).

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und vor allem Gesundheit.

Download

200325 Umsatzsteuer Sondervorauszahlung