Soforthilfe Unternehmen bis 10 Beschäftigte
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
ab heute ist es für kleine Unternehmen, Soloselbstständige und Angehörige Freier Berufe möglich den Soforthilfe-Antrag zu stellen. Hierzu müssen Unternehmen in Rheinland-Pfalz diesen Antrag bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz stellen. Unternehmen in anderen Bundesländern (insb. das Saarland) müssen beachten, dass keine Doppelförderung möglich ist, wenn bereits das Landesprogramm in Anspruch genommen wurde.
Wichtige Voraussetzungen für die Soforthilfe sind:
- Kleine Unternehmen und Zuschuss:
- Unternehmen bis zu 5 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) können bis zu 9.000 Euro erhalten
- Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro Zuschuss erhalten
- Es muss ein existenzbedrohender Liquiditätsengpass aufgrund der Corona Krise vorliegen. Der Zuschuss orientiert sich an dem Engpass, jedoch maximal die 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Ein Liquiditätsengpass bedeutet, dass die liquiden Mittel nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten) zu zahlen.
- Das angehängte Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden (siehe Anhang). Des Weiteren sind insbesondere folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopie/Scan des Personalausweises des/der Antragstellenden (Vorder- und Rückseite) oder eines vergleichbaren Legitimationspapiers
- Nachweis der Unternehmung (Kopie der Gewerbeanmeldung oder Kopie des Handelsregisterauszugs oder Kopie des letzten Steuerbescheides oder Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes oder Nachweis der Umsatzsteuernummer.)
- Der Zuschuss ist steuerbar und unterliegt damit der Ertragsteuer.
Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf die Soforthilfe besteht, sondern hierfür sämtliche Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Unterstützung bei der Antragstellung:
Sollten Sie bei der Antragsstellung Unterstützung brauchen, können Sie uns gerne kontaktieren. Aufgrund des derzeitigen Aufkommens bitten wir hierbei wie folgt vorzugehen: Schreiben Sie eine E-Mail an Herrn Dr. Raphael Eichenlaub (r.eichenlaub@stb-eichenlaub.de). Wir werden uns dann so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
Die Vergütung erfolgt nach § 23 Nr. 10 StbVV mit dem jeweiligen Gegenstandswert. Bitte beachten Sie, dass auch in diesem Falle der Antrag von Ihnen eingereicht werden muss und aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheit keine Garantie auf Soforthilfe von uns gegeben werden kann.
Für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten (bis 30 Beschäftigte) wird eine gesonderte Information zugesendet.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und vor allem Gesundheit.
Downloads
Antrag Corona-Soforthilfe 29032020
Bearbeitungshinweise zum Antragverfahren
FAQs