Information zu Coronavirus COVID 19

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

aufgrund der aktuellen Verhältnisse, möchten wir Sie gerne kurzfristig und rechtsunverbindlich in Bezug auf die arbeitsrechtlichen Auswirkungen aufgrund des Coronavirus COVID 19 informieren.

Für aktuelle Fragestellungen hat uns das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf Anfrage den nachfolgenden Link zur Verfügung gestellt, auf dem wesentliche aktuelle Informationen sowohl für Arbeitgeber (Informationen bezüglich Kurzarbeit, Verhinderung bzw. Krankmeldung der Arbeitnehmer und/oder deren Kindern etc.) als auch für Arbeitnehmer übersichtlich zusammengefasst sind:

https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html

Da der Link derzeit aufgrund der hohen Abfrage teilweise nicht erreichbar ist, befindet sich im Anhang ein entsprechendes zusammengefasstes Dokument.

Fernerhin möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es unter Umständen sinnvoll ist, insbesondere für die kaufmännischen Tätigkeiten Vorsorge zu treffen, dass entsprechende Arbeiten gegebenenfalls auch von Heimarbeitsplätzen erledigt werden können. Natürlich ist dies vor dem Hintergrund zu sehen, ob dies auch Einzelfallabhängig sinnvoll und möglich ist.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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