Gläubigerinformationssystem
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Sämtliche Gläubiger erhalten mit dem von uns übersandten Anschreiben zur Forderungsanmeldung eine persönliche PIN, mit der sie sich jederzeit über den Sachstand des Verfahrens allgemein und den Stand ihrer Forderungsanmeldung/-prüfung informieren können.
Sollten Sie als Gläubiger eines Insolvenzverfahrens ein solches Formular zur Forderungsanmeldung nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an unsere Insolvenzabteilung.