Corona-Virus – Aktuelle Entwicklungen
Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,
wie bereits angekündigt, möchten wir Sie im Rahmen des nachfolgenden Beitrags kurz über aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise bringen. Die Bundesregierung hat um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise einzudämmen ein Maßnahmenpaket beschlossen, das u.a. steuerliche Erleichterungen, Liquiditätshilfen sowie erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (hierzu verweisen wir auf unsere Email vom 16. März 2020) umfasst. Nachfolgend möchten wir Sie auf die wesentlichen Punkte kurz und rechtsunverbindlich aufmerksam machen:
Steuerliche Erleichterungen
Erleichterte Gewährung von Steuerstundungen
Grundsätzlich ist eine Stundung möglich, wenn die Einziehung der Steuer eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung soll angewiesen werden, bei der Begründung keine strengen Anforderungen zu stellen.
Erleichterte Anpassung der Steuervorauszahlungen
Sobald absehbar ist, dass die Einkünfte des Steuerpflichtigen im laufenden Jahr aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklungen geringer ausfallen, soll eine Herabsetzung der Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) unkompliziert und schnell erfolgen können.
Teilweise Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen
Solange der Steuerschuldner unmittelbar aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen des Corona-Virus fällige Steuerzahlungen nicht fristgerecht leisten könne, werde von Vollstreckungsmaßnahmen bzw. der Festsetzung von Säumniszuschlägen bis 31.12.2020 verzichtet.
Liquiditätshilfen für betroffene Unternehmen
Für Unternehmen, die durch die Krise in ernsthafte Finanzierungsschwierigkeiten geraten und daher nicht ohne weiteres bestehende Förderprogramme in Anspruch nehmen können, sollen zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW und ISB aufgelegt werden. Primär ist Ihr erster Ansprechpartner für diese Instrumente Ihr Kreditinstitut. Im Rahmen der Beantragung soll für den benötigten Kapitalbedarf eine detaillierte Aufstellung erstellt werden. Der Kapitalbedarf soll sich aus der Differenz zwischen dem ausgefallenen Umsatz und den ersparten Kosten ermitteln. Für nähere Informationen können Sie sich auch direkt mit der ISB unter der Beratungshotline 06131 / 6172-1333 oder per E-Mail beratung@isb.rlp.de in Verbindung setzen. Wir sind selbstverständlich gerne für Sie unterstützend tätig.
Hinweis bezüglich Laden- und Geschäftsschließungen
Um genaueres über etwaige Verordnungen über Laden- oder Geschäftsschließungen zu erfahren, empfehlen wir Ihnen sich direkt mit dem Ordnungsamt oder der zuständigen Kammer in Verbindung zu setzen.
Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und vor allem Gesundheit.