Grundsteuer-Reform
Ab 2022 wird die Bewertung von jedem Grundbesitz auf Basis der Grundsteuer-Reform notwendig.
Wen betrifft die Grundsteuer-Reform?
Jeder der über Grundbesitz sein eigen nennt, egal ob ein privat genutztes, vermietetes, betriebliches, landwirtschaftliches/forstwirtschaftliches) Grundstück betroffen ist. Hierzu werden Sie auch von dem Finanzamt angeschrieben, dass Sie zwingend am Neubewertungsverfahren teilnehmen müssen.
Was ist zu tun?
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass sich die Grundsteuer auch künftig in drei Schritten berechnet: Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Folglich ist die Grundsteuer wertabhängig.
Eine Herausforderung stellt die Ermittlung des Wertes dar. Als Basis für die Neubewertung von Grundstücken sowie land- und forstwirtschaftlicher Betriebe werden die Wertverhältnisse vom 1. Januar 2022 zugrunde gelegt. Da die Finanzverwaltungen für die Neubewertung aller Grundstücke mehrere Jahre Zeit benötigen, werden die neuen Werte zur Berechnung der Grundsteuer erst ab dem Jahr 2025 herangezogen. Eine Länderöffnungsklausel ermöglicht den Bundesländern, statt des Bundesrechts eigene Länderlösungen zu beschließen und anzuwenden. Davon haben mehrere Bundesländer inzwischen bereits Gebrauch gemacht.
Komplizierte Bewertung: Da es für die neue Regelung zahlreiche Ausnahmen gibt, die je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen können. Haben Sie z.B. in Rheinland-Pfalz eine Immobilie zur privaten Nutzung und ein Vermietungsobjekt, das in Bayern liegt, so kommen bereits zwei unterschiedliche Verfahren zum Einsatz.
Wann ist die Bewertung vorzunehmen?
Für die Erfassung aller relevanten Daten zu Grundstücken und Wohnungseigentum bleibt nur wenig Zeit. Die Finanzverwaltung lässt derzeit für die Einreichung der Daten nur einen zeitlichen Korridor von Juli bis Oktober 2022 zu.
Vorbereitung
Wegen des sehr engen zeitlichen Korridors sollten folgende Unterlagen vorbereitet werden:
- Angaben zur Lage wie Gemarkung, Flur, Flurstück
- Grundstückart, z.B. bebautes oder unbebautes Grundstück, …
- Der / die Eigentümer
- Angaben zur Fläche, z.B. Grundstücksfläche, Wohnfläche, sonstige Fläche
Grundsteuer Paket
Wir bieten Ihnen die Bewertung und Ermittlung der Grundsteuer für alle ihre Grundbesitze unabhängig vom Bundesland an. Wir werden für Sie die erforderliche Meldung und Übermittlung der Daten an das Finanzamt übernehmen. Alle Daten werden digital ausgetauscht.