Corona-Virus – Informationen zu Kurzarbeitergeld und weiteres

Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten,

die Agentur für Arbeit hat für verschiedene Fallgestaltungen zu einem etwaigen Ausfall von Aufträgen, Lieferengpässen und Arbeitsausfall der Arbeitnehmer Informationen zur Verfügung gestellt. Diese erhalten Sie unten zum Download und beinhaltet viele erdenkliche Fälle.

Insofern Anträge zum Kurzarbeitergeld gestellt werden, sind grundsätzlich folgende Unterlagen für die Abgabe erforderlich :

  • Vereinbarung von Arbeitnehmer/innen / Betriebsvereinbarung zur Anwendung von KUG (rechtsunverbindliches Muster der Agentur für Arbeit im Anhang). Die Vereinbarung ist zeitlich vor der Einreichung des Antrags bei der Agentur für Arbeit abzuschließen.
  • Umsatzzahlen der letzten 12 Monate um den Auftragsrückgang nach zu weisen.
  • Aktuelles Lohnjournal aus dem alle Beschäftigten des Betriebes hervorgehen.
  • Vollmacht des Steuerberaters.

Den Antrag können wir gerne für Sie stellen, benötigt aber trotzdem einen Stempel und eine Unterschrift von Ihnen nachdem wir Ihnen den ausgefüllten Antrag per Mail zugesendet haben. Wenn der Antrag durch Sie bei der Agentur für Arbeit eingereicht wird, möchte ich Sie bitten einen Nachweis für die Abgabe gewährleisten zu können (persönliche Abgabe mit Eingangsstempel, Einschreiben mit Rückschein etc.).

Monatlich ist die anhängige Arbeitszeitaufzeichnung zu führen.

Besteht zu diesen Unterlagen Rückfragen, können Sie sich gerne mit der jeweiligen Mitarbeiterin in Verbindung setzen.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg und vor allem Gesundheit.

Downloads

Arbeitszeitaufzeichnung
Kug 101-Anzeige-Arbeitsausfall-konj.Kug-Druckversion
Vereinbarung Arbeitnehmer
Häufige Fragen zu Corona bzgl. Arbeitsausfall